Von mir erbrachte Leistungen werden nach der Gebührenordung für HP (GebüH) abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung, die von Privatkrankenkassen, Krankenzusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen sowie der Beihilfe in der Regel anerkannt wird. Im Zweifelsfall bitte ich Sie, dies vorher mit Ihrem Versicherungsträger abzuklären.

Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig oder sogar komplett die Kosten für eine osteopathische Behandlungsserie. Wichtige Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Privatrezepts, welches eine ärztliche Diagnose beinhaltet oder eine ärztliche Bescheinigung Osteopathie.

Durch meine Mitliedschaft im Verband freier Osteopathen E.V.  (VFO) mit abgeschlossener Ausbildung in Osteopathie, können die Kosten auch durch gesetzliche Krankenkassen übernommen werden.

Bitte informieren Sie sich vor dem Behandlungsbeginn bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Zusatzversicherung bezüglich der Kostenübernahme!